Sachkundenachweis V-NISSG

Sachkundenachweis V-NISSG Geschafft!

 

Gem. Bundesamt für Gesundheit (BAG) dürfen per Gesetz ab dem 1. Juni 2024 nur Personen ein Lasergerät für Haarentfernung bedienen, welche einen gütigen Abschluss als 

Eidg. zertifizierten Sachkundenachweis für Haarentfernung mit Laser mit Erfolg abgeschlossen haben.

Auf dieser Seite können Sie prüfen, ob einen Person eine solche Ausbildung hat:  V-NISSG

Personen, welche ein Lasergerät betrieblich anbieten, machen sich ab diesem Datum strafbar. KundInnen sollten dies diesen Beweis einfordern. Asonsten geht die Behandlung auf eigenes Risiko.

Grund für diese strengen Vorschriften sind die vielen Unfälle und die unsachgemässe Handhabung der Geräte.